Allgemein akzeptiertes Modell zur Berechnung des Flächenbedarfs für Wohn- und Gewerbegebiete notwendig

02.07.2023

„Wie viel zusätzliche Bauflächen dürfen, müssen oder sollen es sein in der Region Nordschwarzwald?“ Eine Frage, die in fast jeder Sitzung der Gremien des Regionalverbandes kontrovers diskutiert werde, heißt es in einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion in der Verbandsversammlung. Einerseits würden zusätzliche Wohn- und Gewerbeflächen zur Ausweisung im neuen Regionalplan angemeldet, andererseits drängten Bund und Land auf eine Reduzierung des Flächenverbrauchs. Wie diese Rechnung aufgehen solle, sei höchst unklar, stelle auch die Fachleute vor Rätsel

Region NSW. „Wie viel zusätzliche Bauflächen dürfen, müssen oder sollen es sein in der Region Nordschwarzwald?“ Eine Frage, die in fast jeder Sitzung der Gremien des Regionalverbandes kontrovers diskutiert werde, heißt es in einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion in der Verbandsversammlung. Einerseits würden zusätzliche Wohn- und Gewerbeflächen zur Ausweisung im neuen Regionalplan angemeldet, andererseits drängten Bund und Land auf eine Reduzierung des Flächenverbrauchs. Wie diese Rechnung aufgehen solle, sei höchst unklar, stelle auch die Fachleute vor Rätsel.

Zuletzt sei die Berechnung des Bedarfs von 15 Hektar Gewerbeflächen für Bad Liebenzell im Planungsausschuss der Region strittig gewesen. Zwar habe es eine deutliche Mehrheit dafür gegeben, doch letztlich sei von einzelnen Mitgliedern die Seriosität der Berechnung angezweifelt werden. „Wir sollten versuchen, einen Schlüssel zu finden, auf den sich alle verständigen könnten“, so Fraktionsvorsitzender Günter Bächle (Mühlacker).

Die CDU-Fraktion regte an, entweder im Rahmen des Forschungsprojekts KoOpRegioN 1 oder aber in gesonderten Gesprächen den Versuch zu unternehmen, eine allgemein anerkannte Methode oder ein Modell zur Berechnung des Flächenbedarfs für Wohn- und Gewerbegebiete zu entwickeln und zu prüfen, ob das Netto-Null-Ziel aus dem Grün-Schwarzen Koalitionsvertrag hier einbezogen werden kann. Der Koalitionsvertrag sei kein Gesetz - ob aus dieser Passage eines werde, sei ebenfalls unklar, beklagen die Regionalräte.

Das aber müsse Antriebsfeder für eine Verständigung in der Bedarfsberechnung sein, so der Fraktionsvorsitzende. Er habe die Hoffnung auf eine Einigung mit allen Beteiligten - Kommunen, Kammern, Verbände, BUND, Statistisches Landesamt und so weiter. „Günstige Gelegenheit wäre unsrer Meinung nach das laufende Forschungsprojekt KoOpRegioN 1, das auch der Bund mit einem erklecklichen Betrag unterstütze. Einige Fragen stellen sich:

• Wie werden Bedarfe ermittelt?
• Ist zentrales Problem, dass meist eine Trendfortschreibung ohne Grenze gemacht wird? Ist das mathematisch/naturwissenschaftlich von Beginn an falsch?
• Brauchen wir eine Trendfortschreibung, die das 2,5- und das Netto-Null-Ziel abbildet?

Die Zeit pauschaler Forderungen auf X Hektar plus sei genauso vorbei wie die Gültigkeit alter Bedarfsberechnungen nach Gewerbeflächen auf der grünen Wiese wie zum Beispiel in Mühlacker. Schließlich seien auch diese umstritten.

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