CDU-Regionalräte Nordschwarzwald
29.06.2017
CDU-Regionalräte: Ja zu regionaler Windkraftplanung – Lokaler Konsens nicht stören – Unterstützung auch für Landschaftsrahmenplan
Wimsheim. In einem weitgehenden Einklang mit jenen Kommunen, die sich nach einem Diskussionsprozess in der Bürgerschaft auf Windkraftstandorte geeinigt haben, soll sich der geplante Teilregionalplan Windkraft des Regionalverbandes Nordschwarzwald bewegen. Dafür sprach sich die CDU-Fraktion in der Regionalverbandsversammlung bei einer Sitzung in Wimsheim (Enzkreis) aus. Der vor Ort erzielte Konsens dürfe durch die Planung regionalbedeutsamer Windkraftstandorte nicht gefährdet werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Fraktion.
Nordschwarzwald sei der einzige Regionalverband ohne eine Windkraftplanung. Dafür gebe es verschiedene Gründe, wie zunächst ungeklärte Konflikte mit Milan, Auerhahn & Co. Aber jetzt müsse das Verfahren weitergeführt und auch abgeschlossen werden. „Windkraft ist Teil der Energiewende“, sagte Fraktionsvorsitzender Günter Bächle (Mühlacker). Die Standortplanung sei Pflichtaufgabe der Regionalverbände. Ins weitere Verfahren werde man mit 23 Standorten und einer Flächenkulisse von 2158 Hektar gehen: zwei in Pforzheim, jeweils sieben im Enzkreis sowie in den Kreisen Freudenstadt und Calw. Die CDU-Fraktion rechnet damit, dass noch ausstehende Überprüfungen unter anderem wegen bestehenden Schutzgebieten die Zahl etwas schrumpfen lassen. Für richtig halten die Regionalräte, nur Standorte als regionalbedeutsam einzustufen, auf denen drei oder mehr Anlagen errichtet werden können, um die Belastung des Landschaftsbildes durch einzeln stehende Windräder zu vermeiden. Konzentration sei das Gebot der Stunde.
Unterstützung gibt es von der CDU auch für den Landschaftsrahmenplan, der jetzt im Entwurf vorliegt. „Das ist wichtiges Material für Entscheidungen, die wir als Regionalräte etwa bei Änderungen des Regionalplans brauchen“, sagte Kurt Ebel (Remchingen). An einer aktuellen Bestandsaufnahme der Naturschätze habe es bisher gefehlt. Diese Datensammlung schlage sich auch in der Freiraumplanung des neuen Regionalplanes nieder, dessen Aufstellungsverfahren bevorstehe. In solchen Grünzonen und –zäsuren als Instrumente der Freiraumplanung sei eine Bebauung nicht zulässig, so die Fraktion. Diese Regionalplanung sei keine Spielmasse vor Ort.
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