CDU-Regionalräte Nordschwarzwald
20.04.2017
Rund 56.000 Hektar Fläche werden heute im Nordschwarzwald landwirtschaftlich genutzt. Davon werden im Teilregionalplan Landwirtschaft 31.000 Hektar (das entspricht 93 % der wertvollsten landwirtschaftlichen Flächen der Region) nun geschützt
Die CDU-Regionalverbandsfraktion hat für den Teilregionalplan Landwirtschaft für die Region Nordschwarzwald gestimmt. Inzwischen ist er rechtskräftig.
Hintergrund: Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen
• Flächenverbrauch in Baden-Württemberg: 5,2 Hektar pro Tag bzw. 2.713 Fußballfelder (100 m x 70 m) pro Jahr (Quelle: Statistisches Landesamt 08.2016).
• Flächenverbrauch geht größtenteils zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen.
• Verlust von landwirtschaftlichen Flächen in der Region Nordschwarzwald von 1999 – 2010: 2.500 Hektar
Zielsetzung des Teilregionalplans Landwirtschaft
• Landwirtschaftliche Flächen sind von besonderer Bedeutung für die Nahrungsmittelproduktion, das Landschaftsbild, die Grundwasserneubildung und die biologische Vielfalt.
• Daher sollen die besonders hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen der Region langfristig geschützt werden.
Inhalte des Teilregionalplans Landwirtschaft
• Rund 56.000 Hektar Fläche werden heute im Nordschwarzwald landwirtschaftlich genutzt. Davon werden im Teilregionalplan Landwirtschaft 31.000 Hektar (das entspricht 93 % der wertvollsten landwirtschaftlichen Flächen der Region) wie folgt über ein abgestuftes Planungskonzept geschützt:
o 12.000 Hektar Vorranggebiete: Auf diesen Flächen genießt die Landwirtschaft oberste Priorität; entgegenstehende Nutzungen sind ausgeschlossen.
o 19.000 Hektar Vorbehaltsgebiete: Auch diese Flächen sind für die Landwirtschaft vorbehalten. Eine anderweitige Nutzung ist nur im Ausnahmefall möglich und auch nur dann, wenn diese im Rahmen einer Gesamtabwägung notwendig erscheint und hierfür keine anderen Flächen zur Verfügung stehen. Dafür ist immer eine genaue Einzelfallprüfung erforderlich.
• Rund 400 landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund ihrer bewirtschafteten Fläche und/oder ihres Tierbestandes als „regionalbedeutsam“ eingestuft werden, werden im Teilregionalplan aufgeführt. Es wird an die Kommunen appelliert, die Existenz der Höfe künftig zu schützen, indem auf konfliktträchtige Nutzungen in einem Schutzradius von 300 Meter um diese Höfe verzichtet wird.
Ablauf des Planungsverfahrens
• Aufstellungsbeschluss: 2004
• umfangreicher, teils konfliktträchtiger Planungsprozess unter Beteiligung zahlreicher Akteure u.a. von Vertretern der Regionalpolitik, von Fachbehörden und Bauernverbänden
• 3 Beteiligungsverfahren in den Jahren 2014, 2015 und 2016
o Über 900 Stellungnahmen werden im Rahmen der drei Beteiligungsverfahren abgegeben und bei der Aufstellung des Plans berücksichtigt.
• Genehmigung des Plans durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am 23.02.2017
• Rechtlich verbindlich seit 31.03.2017
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