CDU-Regionalräte Nordschwarzwald
17.02.2017
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat heute auf einer Sondersitzung in Wildberg einstimmig bekräftigt, die Einzelhandelsentwicklung in der Region nicht dem freien Spiel des Marktes zu überlassen.
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat
heute auf einer Sondersitzung in Wildberg einstimmig bekräftigt, die
Einzelhandelsentwicklung in der Region nicht dem freien Spiel des
Marktes zu überlassen.
Sie sind die Urform des Einzelhandels: Tante-Emma-Läden um die Ecke. Doch
sie gehören einer heilen Welt an, die es heute kaum mehr gibt. Heute setzt die
Wirtschaft auf großflächige Geschäfte, in denen eine größere Warenauswahl
präsentiert werden kann. Am Ende dieser Entwicklung stehen große Einkaufsmärkte
auf der grünen Wiese, die nur noch mit dem Auto erreicht werden
können.
Aus Sicht der Handelsunternehmen sind diese großen Einkaufsmärkte optimal,
da hier – meist auf günstigem Baugrund – konzentriert an einem Standort bei
geringeren Kosten höhere Umsätze erwirtschaftet werden. Aus Sicht der
Kommunen und der Verbraucher haben diese großen Einzelhandelsstandorte
bei allen Vorteilen aber auch entscheidende Nachteile. Da wären zunächst die
langen Wege, die eigentlich nur noch mit dem PKW zu bewältigen sind. Gleichzeitig
drohen die Innenstädte zu veröden, weil die hier angesiedelten kleineren
Läden mit den großen Einzelhändlern nicht konkurrieren können. Dabei geht
es nicht nur um die großen Lebensmittelmärkte, die den Bäckereien und Metzgereien
in der Ortsmitte Konkurrenz machen. Heutige Discounter, Supermärkte
und Fachmarktzentren auf der grünen Wiese bieten auch Sortimente an, die
dem eingesessenen Facheinzelhandel Probleme bereiten. Müssen Geschäfte
innerorts aufgeben, haben hier vor allem nicht-mobile Bevölkerungsgruppen
das Nachsehen.
Die Abwanderung von Kunden zu den großen Einkaufsmärkten trifft aber nicht
nur die Geschäfte innerhalb einer Kommune. Es können durchaus auch Einzelhandelsstandorte
in Nachbargemeinden betroffen sein. Oder anders formuliert:
Zieht ein großer Supermarkt in Kommune A zu viele Kunden aus einer
Nachbarkommune B ab, so kann es passieren, dass ein Lebensmittelladen in
dieser Kommune B schließen muss. Diese Entwicklung kann so weit gehen, dass die Nahversorgung (also die Möglichkeit die Waren des täglichen Bedarfs
vor Ort einkaufen zu können) in der Kommune B gefährdet wird oder ganz
wegbricht. „Spätestens hier hört der Spaß auf“, kommentiert Dr. Matthias
Proske, Verbandsdirektor des Regionalverbands Nordschwarzwald, die Situation.
Denn grundsätzliches Ziel des Verbands ist die Sicherstellung der Grundversorgung
in allen Städten und Gemeinden der Region.
Das Land Baden-Württemberg hat bereits seit Längerem Spielregeln zur Ansiedlung
und Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe aufgestellt, welche
von den Regionalverbänden konkretisiert werden können; so geschehen
auch in der Region Nordschwarzwald. Als „großflächig“ gelten dabei Einzelhandelsbetriebe
mit einer Verkaufsfläche von 800 m² und mehr. Für die Neuansiedlung
und die Erweiterung solcher Märkte ist die Zustimmung des Regierungspräsidiums
Karlsruhe und des Regionalverbands Nordschwarzwald erforderlich.
„Es geht im Prinzip um nichts weniger als um das Modell der europäischen
Stadt mit lebendigen Ortszentren. Einzelhandel, der einseitig auf das Auto ausgerichtet
ist, kennen wir vor allem aus Übersee“, so Proske, „derzeit versuchen
jedoch einzelne Handelsunternehmen bewusst, die bestehenden Spielregeln
des Regionalplans zu unterlaufen.“ Bebauungspläne der Kommunen, die an die
Ziele des Regionalplans angepasst sind, werden von den Unternehmen gezielt
beklagt, um dann freie Hand zu haben. Problematisch wird es dabei besonders
dann, wenn die Kommunen nach einer erfolgreichen Klage der Unternehmen
untätig bleiben und keine neuen Bebauungspläne aufstellen. Aus diesem Anlass
hat sich der Regionalverband auf der heutigen Sondersitzung nochmals
intensiv mit dem Thema befasst. Als Referent war Herr Prof. Dr. Reinhard
Sparwasser aus Freiburg eingeladen, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht
den Planungsausschuss im Detail über die rechtliche Ausgangslage sowie über
Handlungsoptionen sowohl für die Kommunen als auch für den Regionalverband
informiert hat.
Die Mitglieder des Planungsausschusses haben sich in der nichtöffentlichen
Sitzung einstimmig hinter die bestehenden Regelungen gestellt und diese bekräftigt.
Sollten künftig erneut Situationen entstehen, bei denen Einzelhandelsunternehmen
erfolgreich die raumordnerischen Regelungen umgehen,
kann der Regionalverband hierauf mit einem Planungsgebot reagieren. Über
diese im Landesplanungsgesetz eröffnete Möglichkeit kann der Regionalverband
die Kommunen dazu anhalten, Bauleitpläne aufzustellen bzw. diese (erneut)
an die Regelungen des Regionalplans anzupassen. „Ein solches Planungsgebot
wäre aus unserer Sicht zwar nur die ultima ratio – dazu sind wir durchaus
bereit,“ zeigt sich der Vorsitzende des Regionalverbandes, Bürgermeister
a.D. Jürgen Kurz, entschlossen. „Wir sind aber grundsätzlich davon überzeugt,
dass wir zusammen mit den jeweils betroffenen Kommunen die Einhaltung der
bestehenden Regelungen gegenüber den Einzelhandelsketten auch ohne dieses
Zwangsmittel durchsetzen können.“ Dabei ist für ihn klar, dass kein Fall wie
der andere zu beurteilen ist: „Wir werden weiterhin jeden Einzelfall in unseren
Gremien beraten und dabei mit Augenmaß und der gebotenen Verhältnismäßigkeit
entscheiden“, so der Verbandsvorsitzende abschließend..
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