CDU-Regionalräte Nordschwarzwald
30.11.2019
Ursächlich hierfür ist der neue Windatlas des Landes Baden-Württemberg, der im Mai 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und der deutlich mehr Flächen als bisher als für die Windenergie wirtschaftlich ausweist
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat in seiner Sitzung in Ispringen mit den Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen, das bislang ruhende Verfahren zum Teilregionalplan Windenergie einzustellen und den Planentwurf zurückzuziehen. Ursächlich hierfür ist der neue Windatlas des Landes Baden-Württemberg, der im Mai 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und der deutlich mehr Flächen als bisher als für die Windenergie wirtschaftlich ausweist.
Verbandsvorsitzender Klaus Mack (CDU, Bad Wilddbad) erläutert den Beschluss: „Zu diesem Schritt sehen wir uns gezwungen, da mit dem neuen Windatlas die wesentliche Planungsgrundlage massiv verändert wurde.“ Ein rechtssicheres Verfahren wäre mit dem bisherigen Planentwurf somit nicht mehr möglich gewesen. „Selbstverständlich wirft uns das in unseren Bemühungen um einen rechtssicheren Teilregionalplan Windenergie auf der Zeitachse zurück“, so Mack. CDU-Fraktionsvorsitzender Günter Bächle (Mühlacker) unterstützte diese Position und setzte sich dafür ein, in ein neues Verfahren für einen Teilregionalplan einzusteigen.
Der Direktor des Regionalverbands Dr. Matthias Proske geht ins Detail: „Mit der bisherigen Planungsmethodik werden wir nicht einfach neu beginnen können“. Denn nur, weil mit dem neuen Windatlas deutlich mehr Flächen als geeignet einzustufen sind, würde dies nicht zwangsläufig zu mehr Vorranggebieten für die Windenergie führen. Regionalplanung ist eine querschnittsorientierte Aufgabe, in der alle Nutzungsansprüche an den Raum gegen- und untereinander abgewogen werden müssen. „Da kann es auch mal sein, dass die Windkraft auf einer für sie grundsätzlich geeigneten Fläche das Nachsehen gegenüber anderen Nutzungen hat“, dämpft Proske die Erwartungen der Windkraftbefürworter für mehr Standorte. Letztlich gehe es um einen ausgewogenen Mix sämtlicher Raum und Fläche beanspruchender Nutzungen an dem jeweils für sie am besten geeigneten Standort – und da ist die Windenergienutzung eine von vielen Nutzungen.
Einen Ausblick wagt Proske dann aber doch: „Einen neuen Entwurf können wir erst ausarbeiten, wenn feststeht, was am Ende der Debatte um das Kohleausstiegsgesetz an Mindestabständen für die Windenergienutzung herauskommt.“ Dort werden derzeit Mindestabstände von 1.000 Meter zu Wohnbebauung sehr kontrovers diskutiert. Bis das Kohleausstiegsgesetz in Kraft treten wird, wird der Regionalverband aber nicht untätig sein: in der letzten Sitzung der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2019 wurde beschlossen, die Bedarfe und Potenziale bei der Strombereitstellung und -nutzung zu erheben. Alle, die sich im Anhörungsverfahren zum Planentwurf gegenüber dem Regionalverband Nordschwarzwald geäußert hatten, bekommen in den nächsten Tagen schriftlich Nachricht von der Einstellung des Verfahrens.
Hintergrundinformation zum nun eingestellten Verfahren: Am 21. Februar 2018 hat der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald den Entwurf eines Teilregionalplans zur Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie sowie die Durchführung der Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) beschlossen (Sitzungsvorlage 01/2018). Der Planentwurf samt Begründung und Umweltbericht, der insgesamt 24 Vorranggebiete für die Windkraftnutzung vorsah, lag zur kostenlosen Einsichtnahme für Jedermann bei der Geschäftsstelle des Regionalverbands, den Landratsämtern des Enzkreises, Calw und Freudenstadt sowie bei der Stadt Pforzheim aus und konnte ebenso auf der Homepage des Regionalverbands eingesehen werden. Insgesamt gingen dabei über 17.000 Stellungnahmen von etwa 3.500 Behörden, Verbänden und Einzelpersonen ein.
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